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   OLG Hamm, 07.03.2012 - II-12 UF 235/11   

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https://dejure.org/2012,14036
OLG Hamm, 07.03.2012 - II-12 UF 235/11 (https://dejure.org/2012,14036)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2012 - II-12 UF 235/11 (https://dejure.org/2012,14036)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2012 - II-12 UF 235/11 (https://dejure.org/2012,14036)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Ehegattengesellschaft hinsichtlich einer von einem der Ehegatten betriebenen Arztpraxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 730
    Bestehen einer Ehegattengesellschaft hinsichtlich einer von einem der Ehegatten betriebenen Arztpraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    BGB-Gesellschaft, Einlage, GbR, Mitgesellschafter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ehemann hat im Scheidungsfall keine Ansprüche als angeblicher Mitgesellschafter der Kinderarztpraxis seiner Ehefrau

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Mitarbeit bedeutet keine Teilhabe - keine Ansprüche als angeblicher Mitgesellschafter einer Kinderarztpraxis des Ehegatten.

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Konkludente Ehegatteninnengesellschaft mit Freiberufler (hier: Arzt)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 11/85

    Begriff der Vermögensverwaltung; Ansprüche eines Ehegatten wegen zweckwidriger

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 12 UF 235/11
    Zu Recht hat das Amtsgericht darauf hingewiesen, dass eine gemeinsame Tätigkeit als Mitgesellschafter zwischen Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand leben, nur in seltenen Fällen angenommen werden kann; der Umstand, dass die Beteiligten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, ist ein gewichtiges Indiz gegen das Zustandekommen einer Innengesellschaft (vgl. BGH vom 28.09.2005 - XII ZR 189/02 = FamRZ 2006, 607 ff unter Hinweis auf BGH vom 29.01.1986 - IV b 11/85 = FamRZ 1986, 558 ff): Für den Fall der Ehescheidung ist der gebotene Vermögensausgleich regelmäßig durch den Zugewinnausgleich gesichert.
  • BGH, 28.09.2005 - XII ZR 189/02

    Ansprüche der Ehegatten bei Auseinandersetzung einer Ehegatteninnengesellschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 12 UF 235/11
    Zu Recht hat das Amtsgericht darauf hingewiesen, dass eine gemeinsame Tätigkeit als Mitgesellschafter zwischen Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand leben, nur in seltenen Fällen angenommen werden kann; der Umstand, dass die Beteiligten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, ist ein gewichtiges Indiz gegen das Zustandekommen einer Innengesellschaft (vgl. BGH vom 28.09.2005 - XII ZR 189/02 = FamRZ 2006, 607 ff unter Hinweis auf BGH vom 29.01.1986 - IV b 11/85 = FamRZ 1986, 558 ff): Für den Fall der Ehescheidung ist der gebotene Vermögensausgleich regelmäßig durch den Zugewinnausgleich gesichert.
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