Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.03.2012 - II-12 UF 235/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1353; BGB § 1360; BGB § 730
Keine Stellung als Mitgesellschafter einer Kinderarztpraxis, wenn Ehemann seiner Ehefrau Studium und Praxisgründung finanziert hat
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Bestehen einer Ehegattengesellschaft hinsichtlich einer von einem der Ehegatten betriebenen Arztpraxis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 730
Bestehen einer Ehegattengesellschaft hinsichtlich einer von einem der Ehegatten betriebenen Arztpraxis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
BGB-Gesellschaft, Einlage, GbR, Mitgesellschafter
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ehemann hat im Scheidungsfall keine Ansprüche als angeblicher Mitgesellschafter der Kinderarztpraxis seiner Ehefrau
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Mitarbeit bedeutet keine Teilhabe - keine Ansprüche als angeblicher Mitgesellschafter einer Kinderarztpraxis des Ehegatten.
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Konkludente Ehegatteninnengesellschaft mit Freiberufler (hier: Arzt)
Verfahrensgang
- AG Gütersloh, 30.06.2011 - 16 F 903/10
- OLG Hamm, 07.03.2012 - II-12 UF 235/11
- OLG Hamm, 04.04.2012 - 12 UF 235/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 11/85
Begriff der Vermögensverwaltung; Ansprüche eines Ehegatten wegen zweckwidriger …
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 12 UF 235/11
Zu Recht hat das Amtsgericht darauf hingewiesen, dass eine gemeinsame Tätigkeit als Mitgesellschafter zwischen Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand leben, nur in seltenen Fällen angenommen werden kann; der Umstand, dass die Beteiligten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, ist ein gewichtiges Indiz gegen das Zustandekommen einer Innengesellschaft (vgl. BGH vom 28.09.2005 - XII ZR 189/02 = FamRZ 2006, 607 ff unter Hinweis auf BGH vom 29.01.1986 - IV b 11/85 = FamRZ 1986, 558 ff): Für den Fall der Ehescheidung ist der gebotene Vermögensausgleich regelmäßig durch den Zugewinnausgleich gesichert. - BGH, 28.09.2005 - XII ZR 189/02
Ansprüche der Ehegatten bei Auseinandersetzung einer Ehegatteninnengesellschaft; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2012 - 12 UF 235/11
Zu Recht hat das Amtsgericht darauf hingewiesen, dass eine gemeinsame Tätigkeit als Mitgesellschafter zwischen Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand leben, nur in seltenen Fällen angenommen werden kann; der Umstand, dass die Beteiligten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, ist ein gewichtiges Indiz gegen das Zustandekommen einer Innengesellschaft (vgl. BGH vom 28.09.2005 - XII ZR 189/02 = FamRZ 2006, 607 ff unter Hinweis auf BGH vom 29.01.1986 - IV b 11/85 = FamRZ 1986, 558 ff): Für den Fall der Ehescheidung ist der gebotene Vermögensausgleich regelmäßig durch den Zugewinnausgleich gesichert.